Alle Laseranlagen müssen seit dem 1.1.2022 den Behörden gemeldet werden, wenn die Lasereinrichtungen im Worst Case eine Bestrahlungsstärke von mehr als 10^13 W/cm² oder eine Ortsdosisleistung im Abstand von 10 cm vom Laserfokus von mehr als 1 µSv/h erzeugen könnte. Für Messungen und Berechnungen sind die kritischsten Situationen zu bewerten. Häufig ist der Worst Case bei der größten Laserleistung, bei kleinster Fokusfläche, aber unterschiedlichen Pulswiederholfrequenzen zu erwarten.
Die Bedingungen zur Anmeldung bei der Landesbehörde gelten für Industrieanlagen, Forschungsaufbauten, zeitlich befristeten Versuchsaufbauten und importierten Lasereinrichtungen. Die Laseranlage bzw. der Laseraufbau muss vom Betreiber und nicht vom Hersteller oder Lieferant den Behörden gemeldet werden.
Sachverständige, die die Prüfung durchführen, können Sie erfragen unter Mail: dittmar-transfer@t-online.de
Die offiziellen "Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen..." vom 19.10.2021 beinhalten
a) Bedingungen für den anzeige- und genehmigungsfreien Betrieb,
b) einzureichenden Dokumente für die Anzeige des Betriebes einer Laseranlage bei den Behörden,
c) Genehmigungsverfahren (umfangreicher als das Anzeigeverfahren).
Quelle: Gemeinsames Ministerialblatt,
Ausgabe Nr. 05-06 / 2022, Seite 105:
RdSchr. v. 15.12.21, Vollzug des Strahlenschutzrechts; Anforderungen an die Prüfung von Laseranlagen als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
https://www.beuth.de/de/verwaltungsvorschrift/strlschionlaseranlpruefanfvv/352428955
Ausnahme:
Das Strahlenschutzgesetz ist nicht wirksam, wenn die Laseranlage keine Photonen oberhalb einer Energie von 4,99 keV erzeugt, siehe §5, Absatz 2 StrlSchG. Schlussfolgerung: UKP-Lasereinrichtungen müssen nicht angemeldet werden, wenn ihr Photonenspektrum die 5keV-Grenze nicht überschreitet. Das kommt häufig vor bei grüner und blauer Laserstrahlung. Nachweis: Die Photonenenergie wird mit einem kalibrierten Spektro-Dosimeter gemessen.
Ausleihe oder Kauf eines Spektro-Dosimeters unter Mail: dittmar-transfer@t-online.de
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/energie/strahlen/lasanlpruefanf22.htm&such=Pr%FCfung%20Anlagen
Lehrgänge für die Fachkunde beim Strahlenschutz an UKP-Lasereinrichtungen:
Deutschland: Esslingen, Mittweida, Essen und Hannover
Technische Akademie Esslingen in 73760 Ostfildern: 5.11.2024 bis 6.11.2024
Anmeldung:
https://www.tae.de/weiterbildung/maschinenbau-anlagen-geraete/betriebssicherheit-von-maschinen-anlagen/fachkunde-im-strahlenschutz-beim-betrieb-von-laserbearbeitungsmaschinen/?dep=112
SLG Akademie und Hochschule Mittweida: 09648 Mittweida und 09232 Hartmannsdorf: 24.9. bis 25.9.2024
Anmeldung: https://www.slg-akademie.de/index.php?id=69&oid=149
Haus der Technik: 45127 Essen: 8.10 bis 9.10.2024.
Anmeldung
https://www.hdt.de/strahlenschutzkurs-zum-erwerb-der-fachkunde-beim-betrieb-von-laserbearbeitungsmaschinen-1168
LZH Laser Akademie GmbH Hannover: LZH Laser Akademie GmbH Garbsener Landstrasse 10, D-30419 Hannover,
Termine: 4.11.24 bis 5.11.24
Anmeldung
https://www.lzh-laser-akademie.de/de/strahlenschutz/fachkunde-im-strahlenschutz-beim-betrieb-von-ultrakurzpuls-lasern/